- Created by Paavo Schmid , last modified on 23 Oct, 2023
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Inhaltsverzeichnis
Kurz gesagt
Das Lesen von rechtlichen Dokumenten ist mühsam. In dieser Spalte fassen wir darum den Inhalt unserer BGB zusammen.
Die in dieser Spalte enthaltenen Kurz-Zusammenfassungen sind rechtlich nicht verbindlich; massgebend ist allein der Wortlaut der ausformulierten BGB.
Anwendungsbereich und Geltung
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Pflege von Software.
Die ongoing GmbH erbringt ihre Leistungen aufgrund dieser BGB, welche den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgehen. Die AGB gelten subsidiär soweit die vorliegenden BGB einen Sachverhalt nicht regeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn die ongoing GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.
Kurz gesagt
Leistungen
Art und Umfang der Pflege wird im spezifischen Service-Vertrag geregelt, welcher auch die Anlaufstellen benennt. Im Service-Vertrag kann auf weitere Dokumente verwiesen werden.
Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme (neue Minor-Releases). Funktionelle Erweiterungen sind zusätzlich kostenpflichtig.
Auf Verlangen beteiligt sich die ongoing GmbH an der Suche nach der Störungsursache, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Weist die ongoing GmbH nach, dass die Störung nicht durch die von ihr gepflegte Software verursacht wurde, so werden die Leistungen separat verrechnet.
Bevor der Kunde Pflegeleistungen anfordert, wendet er die allenfalls von der ongoing GmbH zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zur Problemeingrenzung und Fehlerdiagnose an.
Der ongoing GmbH steht das Recht zu, in Erfüllung dieses Vertrages erworbenes Know-How und Teile des Source-Codes unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht, für andere Kunden zu verwenden.
Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
Die ongoing GmbH kann zur Realisierung ihrer Aufgaben unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten natürliche wie juristische Personen zuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch die ongoing GmbH selbst erforderlich macht oder dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.
Kurz gesagt
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit
Während der Bereitschaftszeit nimmt die ongoing GmbH Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre Leistungen für die Pflege. Die Reaktionszeit dauert im Rahmen der Bereitschaftszeit vom Eingang der Störungsmeldung bis zum Beginn der Software Instandsetzung. Als Störungsbehebungszeit gilt die Frist ab Eingang der Störungsmeldung bis zum Abschluss der Instandsetzung.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt
- als Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr ausser an gesetzlichen und beweglichen Feiertagen im Kanton Zug / Schweiz und ausser dem 24.12 und 31.12.
- als Reaktionszeit: Keine garantierte Reaktionszeit (Best Effort)Die ongoing GmbH beginnt mit der Instandsetzung der Software innerhalb der Reaktionszeit und führt sie bestmöglich, in einer allenfalls zu vereinbarenden Störungsbehebungszeit zu Ende.
Kurz gesagt
Ausführung
Die ongoing GmbH gewährleistet eine sorgfältige und qualitative Ausführung ihrer Leistungen. Sie klärt den Kunden über Umstände auf, welche die Pflege wesentlich erleichtern, verbilligen, erschweren oder gar verunmöglichen.
Soweit der Kunde berechtigt ist, stellt er der ongoing GmbH, sofern notwendig, den Quellcode, die Systemdokumentation sowie alle anderen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Problemlösung relevant sind. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
Der Kunde gewährt der ongoing GmbH den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen.
Kurz gesagt
Vergütung
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung:
bei einmaligen Vergütungen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages,
bei Vergütungen nach Aufwand nach Erbringen der Leistungen.
Kurz gesagt
Einsatz von Drittsoftware und Drittleistungen
Für die Verwendung von Drittsoftware besteht lediglich eine Verantwortung der ongoing GmbH für Leistungsstörungen, die auf Fehler der Pflege der ongoing GmbH zurückzuführen sind.
Die Nutzung dieser Drittsoftware durch den Kunden sowie der diesbezügliche Support unterstehen den jeweiligen Nutzungs- bzw. Supportbedingungen des Herstellers/Lizenzgebers der proprietären Software bzw. den im einzelnen Fall allfällig anwendbaren Nutzungsbedingungen für Open Source Software.
Kurz gesagt
Vertragsänderungen
Bei gegenseitigem Einvernehmen kann eine Leistungsänderung oder allfällige Anpassung von Vergütung, Terminen und anderen Vertragspunkten vorgenommen werden. Dies wird vor der Ausführung in einem Nachtrag zur Vertragsurkunde schriftlich festgehalten.
Kurz gesagt
Beendigung
Sollte vertraglich nichts anderes vereinbart werden, können Verträge über die Pflege von Software jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats schriftlich gekündet werden. Mit Beendigung des Vertrages werden sämtliche offenen Vergütungen fällig.
Kurz gesagt
Haftung für Schäden
Die ongoing GmbH haftet für die von ihr oder von einem von ihr einbezogenen Dritten verursachten Schaden im Zusammenhang mit der Pflege von Software nur, sofern bewiesen werden kann, dass sie oder den Dritten ein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden, die auf fehlerhafte Software zurückzuführen sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die ongoing GmbH haftet nur mit der maximalen Summe des jährlichen Wertes des zugrundeliegenden Vertrages zur Pflege von Software.
Kurz gesagt
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat Schäden, die die ongoing GmbH durch die Pflege der Software schuldhaft verursacht hat, unverzüglich, spätestens aber innert 10 Tagen nach der schädigenden Tätigkeit der ongoing GmbH dieser zu melden. Ansonsten verwirken die Haftungsansprüche des Kunden.
Kurz gesagt
Vertragsbestandteile und Rangfolge
Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Vertragsbestandteile hat die Vertragsurkunde Vorrang vor den Bedingungen dieser BGB. Diese BGB haben Vorrang vor der Offerte.
Kurz gesagt
Schlussbestimmungen
Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und des Vertrages zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
Diese BGB und der Vertrag zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss sämtlichen anderen Rechts. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen BGB oder dem Vertrag zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich der Sitz der ongoing GmbH.
Die ongoing GmbH behält sich das Recht vor, diese Besonderen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschliesslich die BGB in der dannzumal gültigen Fassung.
Steinhausen, den xx.xx.xxxx
Kurz gesagt
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