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Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt

Das Lesen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mühsam. In dieser Spalte fassen wir darum den Inhalt unserer AGB zusammen.

Die in dieser Spalte enthaltenen Kurz-Zusammenfassungen sind rechtlich nicht verbindlich; massgebend ist allein der Wortlaut der ausformulierten AGB.

Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Entwicklung von kundenspezifischen Weblösungen (Arbeitsresultat) zwischen der ongoing GmbH und dem jeweiligen Kunden.

Die ongoing GmbH erbringt ihre Leistungen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn die ongoing GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.

Kurz gesagt

Die AGB gelten für sämtliche von uns angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Du hast diesen bei der Bestellung zugestimmt.

Vertragsgegenstand und Termine

Die Bestimmung des Umfangs und der Spezifikationen der für den Kunden zu erbringenden Leistungen sowie die zeitliche und inhaltliche Planung der Leistungserbringung werden im jeweiligen Angebot an den Kunden oder im Einzelvertrag festgehalten. Mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden bzw. der Bestätigung des Angebots mittels Brief oder E-Mail gilt das Angebot als angenommen und damit der Vertrag (nachfolgend «Vertrag») als geschlossen.

Die ongoing GmbH ist verpflichtet, sich an den definierten Zeitplan zu halten. Die Termine können angemessen verschoben werden, wenn der ongoing GmbH Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert oder er die Leistung ändert oder wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Machtbereichs der ongoing GmbH liegen, wie Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte oder Naturereignisse. Die ongoing GmbH wird den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren.

Rechte und Verpflichtungen

Die ongoing GmbH gewährt dem Kunden das umfassende Nutzungsrecht am Werk. Der ongoing GmbH steht das Recht zu, in Erfüllung dieses Vertrages erworbenes Know-How und Teile des Source-Codes unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht, für andere Kunden zu verwenden.

Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.

Der Kunde hat der ongoing GmbH bei Leistungsstörungen bzw. Mängel in der Leistungserbringung unter Angabe der für die sachgerechte Überprüfung notwendigen Angaben entweder schriftlich per Post oder E-Mail oder in der im Vertrag festgehaltenen Form zu melden. Der Kunde hat die ongoing GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Feststellung und Analyse von Leistungsstörungen zu unterstützen. Verletzt der Kunde die vorstehenden oder im Vertrag zusätzlich festgehaltenen Mitwirkungspflichten, so hat er der ongoing GmbH den daraus resultierenden Mehraufwand vollumfänglich zu vergüten bzw. zu ersetzen.

Die ongoing GmbH kann zur Realisierung ihrer Aufgaben unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten natürliche wie juristische Personen zuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch die ongoing GmbH selbst erforderlich macht oder dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.

Geheimhaltung und Verschwiegenheit

Die ongoing GmbH verpflichtet sich, die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen geheim zu halten und ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weiterzuleiten. Angestellte der ongoing GmbH sind nur dann berechtigt, auf die Daten zuzugreifen, wenn dies im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig ist.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen vor Vertragsabschluss und bleiben bis 12 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung gültig. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

Änderung des Leistungsumfangs

Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sind vom Kunden mittels eines sogenannten «Änderungsantrages» einzuleiten, welcher schriftlich (Schreiben oder E-Mail) anzuzeigen ist. Wird der Änderungsantrag vom Kunden gestellt, teilt die ongoing GmbH dem Kunden mit, ob der Änderungsantrag technisch machbar ist, ob der Änderungsantrag Auswirkungen auf Produkt- bzw. Projektspezifikationen und/oder die Termin- und Zeitplanung hat, in welchem Zeitraum der Änderungsantrag umgesetzt werden kann und mit welchen Kosten für die Umsetzung des Änderungsantrags zu rechnen ist. Änderungen des Leistungsumfangs werden auf Wunsch des Kunden detailliert offeriert.

Bei der Annullation der Leistung vor Ablieferung beim Kunden, hat dieser je nach Fortschritt der Programmierung, mindestens aber die Hälfte der Gesamtsumme der Leistung sofort zu bezahlen.

Gewährleistung

Die ongoing GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Die ongoing GmbH verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Die Gewährleistungsdauer beträgt, ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung, 6 Monate ab Übergabe des Arbeitsresultates an den Kunden

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind im Weiteren Mängel und Störungen, welche die ongoing GmbH nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Ebenfalls haftet die ongoing GmbH nicht für Mangelfolgeschäden, die aus dem fehlerhaften Arbeitsresultat entstehen können.

Im Rahmen der Gewährleistung werden alle Fehler behoben, die nachweisbar auf die Unsorgfalt der ongoing GmbH zurückgehen. Der Kunde hält dafür eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die Kosten für diese Leistungen sind in der vereinbarten Vergütung mit eingeschlossen, mit Ausnahme von Fehlern und Mängeln, welche bereits bei pflichtgemässer Sorgfalt im Rahmen der Abnahme durch den Kunden hätten entdeckt werden können.

Sofern gesetzlich zulässig, wird sämtliche weitere Haftung wegbedungen.

Supportleistungen

Beauftragt der Kunde die ongoing GmbH, Supportleistungen zu erbringen, werden Umfang und Abwicklung in einem separaten Vertrag geregelt. Es finden die Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) für die Pflege von Software Anwendung (zu entnehmen auf: http://ongoing.ch/agb ). Der Kunde kann pro Anfrage von ongoing GmbH eine (unverbindliche) Aufwandschätzung vor der Durchführung der Arbeiten verlangen. Ohne besondere Bemerkung wird die Support-Anfrage als Auftrag entgegengenommen und durchgeführt.

Abnahme der Arbeitsresultate

Die im Vertrag beschriebenen Arbeitsresultate sind Gegenstand einer Abnahme durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der ongoing GmbH innert 10 Tagen nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf allfällige Mängel zu prüfen. Zeigen sich bei der Prüfung keine Mängel, so gilt das Arbeitsresultat als abgenommen. Zeigen sich indessen bei der Prüfung Mängel, so ist wie folgt zu verfahren:

  • Zeigen sich Mängel, die im Verhältnis zum vereinbarten Leistungsergebnis unwesentlich sind, so findet die Abnahme gleichwohl mit Abschluss der Prüfung statt. Die ongoing GmbH hat jedoch die festgestellten Mängel innert angemessener Frist zu beheben.

  • Zeigen sich Mängel, die im Verhältnis zum vereinbarten Leistungsergebnis schwerwiegend sind und dasselbe in wesentlichen Teilen unbrauchbar machen, so wird die Abnahme zurückgestellt. Die ongoing GmbH beseitigt die festgestellten Mängel innert angemessener Frist. Darauf erfolgt eine erneute Abnahmeprüfung.

Zeigt die ongoing GmbH dem Kunden die Abnahmefähigkeit der erbrachten Leistung an und erfolgt die Abnahme aufgrund von Versäumnissen des Kunden nicht spätestens 10 Tage seit Anzeige der Abnahmefähigkeit, so gilt das von der ongoing GmbH erbrachte Leistung als abgenommen. Der produktive Einsatz des Arbeitsergebnisses durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme, ohne dass es dazu einer weiteren Handlung oder Vorkehrung bedarf.

Vergütung

Leistungen zu Pauschal- oder Festpreisen werden gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen in Rechnung gestellt. Vergütungen nach Aufwand werden monatlich in Rechnung gestellt, falls keine andere Zahlungsmodalität vereinbart wurde. Im Einzelvertrag vereinbarte Tagessätze gelten für eine Netto-Dienstleistungserbringungszeit von 8 Stunden.

Lizenzkosten für Drittsoftware oder weitere Drittkosten gehen zu Lasten des Kunden. Falls die ongoing GmbH die Beschaffung und Verwaltung übernimmt, kann ein entsprechender Servicezuschlag erhoben werden.

Alle Beträge verstehen sich ohne MwSt. und sind innert 20 Tagen zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug und ist zur Leistung von Verzugszinsen in der Höhe von (max. 5) % verpflichtet. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist kann die ongoing GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungen durch den Kunden sämtliche Leistungen einstellen. Allfällige vereinbarte Termine bleiben zudem für die Dauer des Zahlungsverzugs sistiert.

Einsatz von Drittsoftware und Drittleistungen

Die ongoing GmbH übernimmt für Drittsoftware bzw. Komponenten Dritter, wie z.B. Module, Plug-ins, Add-ons usw. (nachfolgend «Drittsoftware») keine Haftung oder Gewährleistung – dies unabhängig davon, ob es sich bei der Drittsoftware um proprietäre Produkte oder Produkte, welche der Public Domain zuzurechnen sind oder Open Source Software darstellen, handelt. Für die Verwendung dieser Drittsoftware besteht lediglich eine Verantwortung der ongoing GmbH, sofern die Interoperabilität bzw. die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle zwischen den Arbeitsergebnissen der ongoing GmbH und der Drittsoftware im Vertrag ausdrücklich zugesichert wurde und die Leistungsstörung auf Fehler der Arbeitsergebnisse der ongoing GmbH zurückzuführen sind.

Die Nutzung dieser Drittsoftware durch den Kunden sowie der diesbezügliche Support unterstehen den jeweiligen Nutzungs- bzw. Supportbedingungen des Herstellers/Lizenzgebers der proprietären Software bzw. den im einzelnen Fall allfällig anwendbaren Nutzungsbedingungen für Open Source Software.

Datenschutz

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für Personendaten, die mit Hilfe der von der ongoing GmbH zur Verfügung gestellten Applikationen bearbeitet werden. Insbesondere ist der Kunde alleine dafür verantwortlich, dass die vorgenannten Daten rechtmässig erhoben und bearbeitet werden, sowie sämtliche sich aus dem Datenschutzgesetz (DSG) sowie anderen gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Vorgaben eingehalten werden.

Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere ist es den Parteien während der Dauer des Projektes/Vorhabens und innerhalb von 12 Monaten nach dessen Beendigung untersagt, auf direkte oder indirekte Weise gegenseitig Mitarbeiter abzuwerben.

Projektreferenzen

Ohne anderslautende ausdrückliche Anweisung erteilt der Kunde der ongoing GmbH die Zustimmung, ihn öffentlich als Kunden zu benennen oder in seiner Referenzliste aufzuführen. Dies beinhaltet explizit die Verwendung des Namens oder von Logos des Kunden im Zusammenhang mit Promotionsmassnahmen wie auch auf der Webseite der ongoing GmbH.

Konkurrenzklausel

Die ongoing GmbH hat das Recht, für in derselben Branche wie der Kunde tätige Unternehmen Dienstleistungen zu erbringen. Verzichtet die ongoing GmbH vertraglich auf das Recht, für konkurrierende Unternehmen tätig zu werden, verpflichtet sich der Kunde zur Leistung von Entschädigungszahlungen gemäss separater schriftlicher Vereinbarung.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Schlussbestimmungen

Die rechtlichen Grundlagen für diesen Vertrag sind die Bestimmungen von Art. 363 ff. OR über den Werkvertrag. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

Diese AGB und der Vertrag zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss sämtlichen anderen Rechts. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertrag zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich Zug.

Die ongoing GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dannzumal gültigen Fassung.

Steinhausen, den xx.xx.xxxx

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