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Inhaltsverzeichnis

Table of Contents
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Kurz gesagt

Das Lesen von rechtlichen Dokumenten ist mühsam. In dieser Spalte fassen wir darum den Inhalt unserer BGB zusammen.

Die in dieser Spalte enthaltenen Kurz-Zusammenfassungen sind rechtlich nicht verbindlich; massgebend ist allein der Wortlaut der ausformulierten BGB.

Anwendungsbereich und Geltung

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für die Pflege von Software (BGB für Software-Pflege, nachfolgend «BGB») regeln Inhalt, Abschluss und Abwicklung von Verträgen für die Pflege von Software (nachfolgend die «Pflege»).

Die ongoing GmbH (nachfolgend «ongoing») erbringt ihre Leistungen aufgrund dieser BGB, welche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgehen. Die AGB gelten subsidiär, sofern und soweit diese BGB einen Sachverhalt nicht oder nicht vollständig regeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn die ongoing GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.

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Kurz gesagt

Leistungen

  • Art und Umfang der Pflege werden in einem spezifischen Service-Vertrag geregelt, welcher auch die Anlaufstellen benennt. Bei Widersprüchen zwischen dem Service-Vertrag und diesen BGB hat der Service-Vertrag Vorrang.

  • Die Pflege umfasst die Korrektur von Fehlern sowie die Anpassung und Weiterentwicklung der Programme (neue Minor-Releases). Funktionelle Erweiterungen sind zusätzlich zur Pflege kostenpflichtig.

  • Auf Verlangen beteiligt sich ongoing an der Suche nach der Ursache einer Störung, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Komponenten bzw. Systeme auftritt. Weist ongoing nach, dass eine Störung nicht durch die von ihr gepflegte Software verursacht wurde, so wird die Suche nach der Ursache einer Störung separat verrechnet.

  • Bevor der Kunde die Pflege anfordert, wendet er die allenfalls von ongoing zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zur Fehlerdiagnose und Problemeingrenzung an.

  • Der ongoing GmbH steht das Recht zu, in Erfüllung dieses Vertrages erworbenes Know-How und Teile des Source-Codes unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht, für andere Kunden zu verwenden.

  • Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.

  • Die ongoing GmbH kann zur Realisierung ihrer Aufgaben unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten natürliche wie juristische Personen zuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch die ongoing GmbH selbst erforderlich macht oder dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.

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Kurz gesagt

Ausführung

  • ongoing gewährleistet eine sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen. ongoing klärt den Kunden über Umstände auf, welche die Pflege wesentlich erleichtern oder erschweren bzw. verbilligen, verteuern oder verunmöglichen.

  • Soweit der Kunde berechtigt ist, stellt er ongoing, sofern notwendig, den Quellcode, die Systemdokumentation sowie alle anderen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Problemlösung relevant sind. Diese Daten werden vertraulich behandelt.

  • Der Kunde gewährt ongoing den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen.

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Kurz gesagt

Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit

  • Während der Bereitschaftszeit nimmt ongoing Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre Leistungen für die Pflege. Die Reaktionszeit dauert während der Bereitschaftszeit vom Eingang einer Störungsmeldung bis zum Beginn der Instandsetzung der Software. Als Störungsbehebungszeit gilt die Frist ab Eingang einer Störungsmeldung bis zum Abschluss der Instandsetzung.

  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt folgende Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag von 9.00–17.00 Uhr ausser an gesetzlichen und beweglichen Feiertagen am Sitz von ongoing und ausser am 24. und 31. Dezember. Für die Reaktionszeit gilt «Best Effort».

  • ongoing beginnt mit der Instandsetzung der Software innerhalb der Reaktionszeit und führt sie bestmöglich, in einer allenfalls vereinbarten Störungsbehebungszeit zu Ende.

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Kurz gesagt

Vergütung

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung:

  • bei einmaligen Vergütungen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages,

  • bei Vergütungen nach Aufwand nach Erbringen der Leistungen.

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Kurz gesagt

Einsatz von Drittsoftware und Drittleistungen

Für die Verwendung von Drittsoftware besteht lediglich eine Verantwortung der ongoing GmbH für Leistungsstörungen, die auf Fehler der Pflege der ongoing GmbH zurückzuführen sind.

Die Nutzung dieser Drittsoftware durch den Kunden sowie der diesbezügliche Support unterstehen den jeweiligen Nutzungs- bzw. Supportbedingungen des Herstellers/Lizenzgebers der proprietären Software bzw. den im einzelnen Fall allfällig anwendbaren Nutzungsbedingungen für Open Source Software.

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Kurz gesagt

Vertragsänderungen

Bei gegenseitigem Einvernehmen kann eine Leistungsänderung oder allfällige Anpassung von Vergütung, Terminen und anderen Vertragspunkten vorgenommen werden. Dies wird vor der Ausführung in einem Nachtrag zur Vertragsurkunde schriftlich festgehalten.

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Kurz gesagt

Haftung für Schäden

ongoing haftet für den von ihr oder von einem von ihr einbezogenen Dritten verursachten Schaden im Zusammenhang mit der Pflege nur, sofern bewiesen werden kann, dass sie oder den Dritten ein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden, die auf fehlerhafte Software zurückzuführen sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen. ongoing haftet nur mit der maximalen Summe des jährlichen Wertes des zugrundeliegenden Vertrages zur Pflege.

Der Kunde hat Schäden, die ongoing durch die Pflege schuldhaft verursacht hat, unverzüglich, spätestens aber innert zehn Tagen nach der schädigenden Tätigkeit der ongoing GmbH dieser zu melden. Ansonsten verwirken die Haftungsansprüche des Kunden.

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Kurz gesagt

Beendigung

Sollte vertraglich nichts anderes vereinbart werden, können Verträge über die Pflege von Software jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten per Ende der Periode schriftlich gekündet werden. Mit Beendigung des Vertrages werden sämtliche noch offenen Forderungen von ongoing fällig.

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Kurz gesagt

Vertragsbestandteile und Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Vertragsbestandteile hat die Vertragsurkunde Vorrang vor den Bedingungen dieser BGB. Diese BGB haben Vorrang vor der Offerte.

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Kurz gesagt

Schlussbestimmungen

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und des Vertrages zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

Diese BGB und der Vertrag zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss sämtlichen anderen Rechts. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen BGB oder dem Vertrag zwischen der ongoing GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich der Sitz der ongoing GmbH.

Die ongoing GmbH behält sich das Recht vor, diese Besonderen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschliesslich die BGB in der dannzumal gültigen Fassung.

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Kurz gesagt